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Beitrag von sbusch

Auf der Karte können Sie sehen wo der Vorschlag umgesetzt werden soll. 
Dieser Investitionsvorschlag wurde als nicht durchführbar markiert und wird nicht in die Abstimmungsphase übergehen.

Erläuterung der Undurchführbarkeit

Die Zuständigkeit liegt nicht bei der Stadt Garching, da es sich hier um eine Bundesstraße handelt.

Ein Geräuschschutz der B 471 soll durchgängig von der Autobahn bis zur Isar installiert werden.

Dadurch verringert sich die Geräuschbelastung im südlichen Garching sowie den Isarauen.

Kommentare (1)

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